Bei der Veräußerung einer Immobilie muss der Gewinn gemeldet werden, wenn der Übertragungswert höher ist als der Anschaffungswert. In der spanischen Einkommenssteuer (IRPF) bei Gebietsansässigen oder über die Einkommenssteuer der Nicht-Residenten (IRNR) bei Nichtgebietsansässigen. In beiden Fällen wird die Steuerbemessungsgrundlage (d. h. die Differenz zwischen dem Übertragungswert und dem Anschaffungswert) gemäß dem Einkommensteuergesetz berechnet.
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