Uncategorized Immobilien zur Eigennutzung. Unterstelltes Einkommen admin noviembre 15, 2020 agosto 3, 2021 In Spanien ist allein der Besitz von Immobilien einkommenssteuerpflichtig, da die spanischen Steuerbehörden davon ausgehen, dass jedes Haus oder jede Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz ist, als Einkommensquelle genutzt werden kann. Lesen Sie weiter in unserem Blog: https://bit.ly/37gS1aV