Steuerberater Mallorca

Tax Advisors Mallorca

Steuer- und Rechtsberatung

Wir sind eine multidisziplinäre Kanzlei von Steuerberatern und Rechtsanwälten, die deutschsprachigen Investoren und Unternehmern auf Mallorca und Ibiza optimale Lösungen anbietet.

Marcos Vera-Stein.
Dipl. Betriebswirt, Steuerberater, Jurist

Rechtsanwalt Mallorca

Llorenç Vicens, 1, 2B
07002 Palma de Mallorca
Islas Balerares.

 

Unsere neusten veröffentlichten Artikel

Deutschsprachige Steuerberater und Anwälte auf Mallorca

Unser Büro von Steuerberatern und Rechtsanwälten auf Mallorca bietet Ihnen Steuer- und Rechtsberatung, Beratung und Unterstützung in den Bereichen Immobiliengeschäfte, Steuerrecht, Buchhaltung und Gesellschaftsrecht, sowie Erbschafts- und Nachfolgeplanung.

 

Gesellschaftsrecht

Unsere deutsch-spanische Kanzlei begleitet seit mehr als 20 Jahren zahlreiche internationale Investoren, mittelständische Unternehmer und (...)

Arbeitsrecht

Immer mehr Deutsche arbeiten auf Mallorca oder haben eine Firma aufgebaut, bei der spanische oder ausländische Mitarbeiter eingestellt werden (...)

Steuerrecht

Gestaltungspotenziale der Doppelbesteuerung: Eine von einer ausländischen Person oder einem Unternehmen geplante Investition in Spanien erfordert eine ausführliche steuerrechtliche (...)

Immobilienrecht

360 º Überprüfung der rechtlichen Situation der Immobilie vor Vornahme des Kaufes (Due Diligence). Unser Prozess der rechtlichen Überprüfung beim Immobilienkauf umfasst die verschiedenen.

Verwaltungsrecht

Unser Mitarbeiterstab begleitet und erledigt für Sie gern Abwicklungen und Verfahren im Bereich Verwaltungsrecht. Wir sind besonders spezialisiert (...)

Erbrecht

Die spanischen Behörden erkennen ausländische Testamente und Erbscheine unter Berücksichtigung einiger weniger nach dem spanischen Recht geregelten (...)

Aktuelles

Verkauf einer Immobilie durch einen Nichtansässigen

Bei der Veräußerung einer Immobilie muss der Gewinn gemeldet werden, wenn der Übertragungswert höher ist als der Anschaffungswert. In der spanischen Einkommenssteuer (IRPF) bei Gebietsansässigen oder über die Einkommenssteuer der Nicht-Residenten (IRNR) bei Nichtgebietsansässigen. In beiden Fällen wird die Steuerbemessungsgrundlage (d. h. die Differenz zwischen dem Übertragungswert und dem Anschaffungswert) gemäß dem Einkommensteuergesetz berechnet....